Aufenthaltserlaubnis

Aufenthaltserlaubnis in Russland

Wir bieten gerne unsere juristischen Leistungen an bei Erlangung der Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis in Russland für ausländische Bürger und Staatenlose. Unsere Anwälte verfügen über die langjährige Erfahrung in Sachen Ausländerrecht und Immigrationsrecht in der RF.

Unsere Anwälte helfen Ihnen in Sachen:
– Aufenthaltserlaubnis (befristet auf 3 Jahre),
– Erlaubnis für ständigen Aufenthalt (Aufenthaltsgenehmigung),
– sowie Staatsbürgerschaft in der Russischen Föderation


Die Erlangung der Aufenthaltserlaubnis für die RF erfolgt in zwei Schritten:
1. Schritt – die Erlangung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis,

2. Schritt – die Erlangung der Erlaubnis für ständigen Aufenthalt (Aufenthaltsgenehmigung).

Danach ist die Beantragung der Staatsangehörigkeit in Russland möglich.

Die Aufenthaltsgenehmigung ist ein Dokument, das einem erlaubt in der RF zu wohnen, deren Grenzen zu überqueren, zurück einzureisen. Die Inhaber dieses Status bekommen das Recht auf eine unentgeltliche ärztliche Behandlung, eine Ausbildung an Bildungseinrichtungen sowie auf andere soziale Vorteile. Für Staatenlose (Apatride) dient das Dokument auch als eine Art von Ausweis, zum Unterschied von ausländischen Bürgern, die ihren Pass haben.

Zu bemerken! Der Ausländer, der eine Aufenthaltsgenehmigung (eine Erlaubnis für ständigen Aufenthalt) hat, muss die Gewerbeerlaubnis nicht beantragen.

Rechtsberatung Familienrecht



Dank der langjährigen Erfahrung helfen unsere Anwälte Ihnen in kürzester Zeit die erforderlichen Dokumente vorzubereiten und diese bei dem Föderalen Migrationsdienst einzureichen, wobei sie absolut kundenorientiert handeln und alle Besonderheiten jedes Kunden beachten.

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